Verkehrsregeln 2025 für Radfahrer auf Mallorca
Diese Woche hat die DGT („Dirección General de Tráfico") neue Verkehrsregeln für 2025 angekündigt, die sowohl Auto- und Motorradfahrer als auch Radfahrer betreffen.
Wir wissen, dass es verwirrend sein kann, herauszufinden, welche Gesetze für Sie als Radfahrer gelten. Um es Ihnen leichter zu machen und Sie auf dem Laufenden zu halten, haben wir diesen Artikel erstellt. Welche Gesetze gelten also 2025 für Radfahrer?
Für Autos bleibt die Regel bestehen, beim Überholen eines Radfahrers einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Was sich in diesem Jahr ändert, ist, dass Fahrer ihre Geschwindigkeit um 20 km/h unter der auf der Straße zulässigen Höchstgeschwindigkeit reduzieren müssen, wenn sie einen Radfahrer überholen. Mit anderen Worten, auf einer Straße mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h müssen Autos Radfahrer mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überholen. Die Nichteinhaltung dieses Gesetzes kann zu einer Geldstrafe von 200 Euro und dem Abzug von 6 Punkten vom Führerschein führen.
Was Regeln betrifft, die Radfahrer direkt betreffen, gibt es die Helmpflicht. Bisher waren Radfahrer in bestimmten Situationen nicht verpflichtet, Helme zu tragen. Ab 2025 sind Helme jederzeit ohne Ausnahmen verpflichtend.
Die Regel zur Verwendung von Lichtern und reflektierender Ausrüstung bei schlechten Sichtverhältnissen und nachts bleibt bestehen. Radfahrer müssen für andere Verkehrsteilnehmer aus einer Entfernung von mindestens 150 Metern sichtbar sein.
Weitere Gesetze und Vorschriften, die 2025 in Kraft bleiben:
Handynutzung: NEIN
Es ist strengstens verboten, während der Fahrt mit dem Fahrrad ein Handy zu benutzen. Auch Kopfhörer, die mit Audiogeräten verbunden sind, sind verboten. Kopfhörer beeinträchtigen das Gehör und können Ablenkungen verursachen.
Verwendung von Handy oder Kopfhörern: 200€
Kein Alkohol
Ja, die maximale Alkoholgrenze für Fahrer im Allgemeinen (0,5 g/l Alkohol im Blut oder ein Atemalkoholgehalt von mehr als 0,25 Milligramm pro Liter) gilt auch für Radfahrer. Sie sind auch verpflichtet, wie andere Fahrer, einen Alkoholtest durchzuführen, wenn dies von einem Beamten verlangt wird.
Positiver Alkoholtest: 500–1.000€
Vorfahrt
Radfahrer haben Vorfahrt vor Kraftfahrzeugen, wenn sie auf einem Radweg, einer Radfahrerüberquerung oder einem ordnungsgemäß markierten Seitenstreifen fahren.
Gruppen im Kreisverkehr
Radfahrer, die in einer Gruppe fahren, haben Vorfahrt – alle, vom ersten bis zum letzten – an Kreisverkehren, genau wie an anderen Kreuzungen, wenn der erste Radfahrer bereits in den Kreisverkehr eingefahren ist.
Anfahren
Bevor sie losfahren, müssen alle Radfahrer – genau wie andere Fahrer – die Straße überprüfen, auf die sie einfahren, und sicherstellen, dass keine Fahrzeuge in der Nähe sind oder weit genug entfernt sind, dass es sicher ist, loszufahren, und das Manöver signalisieren.
Gefährliches Einfädeln: 200€
Nicht auf dem Bürgersteig fahren
Es ist verboten, mit dem Fahrrad auf Gehwegen und Fußgängerzonen zu fahren, es sei denn, diese sind speziell als gemeinsamer Radweg mit Fußgängern gekennzeichnet.
Fahren auf dem Bürgersteig: bis zu 100€
Auf der rechten Seite
In der Stadt müssen Fahrräder so nah wie möglich an der rechten Straßenseite fahren und dabei einen Sicherheitsabstand zum Bordstein oder geparkten Fahrzeugen einhalten. Beim Fahren in einer Gruppe dürfen Radfahrer höchstens zu zweit nebeneinander fahren.
Fahren in ungeordneter Gruppe in der Stadt: 100€
Nebeneinander
Radfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren und sich dabei so nah wie möglich an der rechten Straßenseite halten. In Bereichen mit eingeschränkter Sicht (wie Kurven) oder bei Menschenmengen müssen sie jedoch hintereinander fahren.
Fahren in ungeordneter Gruppe auf der Straße: 100€
Weitere Tipps und Regeln zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern:
- Signalisieren Sie immer, wenn Sie plötzlich bremsen werden. Der beste Weg ist, Ihren Arm auf und ab zu bewegen, um andere Fahrer zu warnen. Dies ist obligatorisch.
- Fahren Sie nach Möglichkeit auf dem Radweg oder Seitenstreifen, falls vorhanden.
- Fahren Sie nicht mit dem Fahrrad, wenn Sie unter Alkoholeinfluss stehen.
- Benutzen Sie während der Fahrt kein Handy und tragen Sie keine Kopfhörer. Die Risiken sind die gleichen wie beim Autofahren.
- Befolgen Sie immer Verkehrssignale wie Ampeln. Sie sind für alle Verkehrsteilnehmer obligatorisch.
- Tragen Sie immer einen Helm.
- Denken Sie daran, dass Fußgänger Vorfahrt vor Fahrrädern haben – respektieren Sie Zebrastreifen.
- Beachten Sie beim Nebeneinanderfahren auf der Straße, dass der am weitesten rechts fahrende Radfahrer auf dem Seitenstreifen bleiben muss, und es ist nicht erlaubt in Bereichen mit schlechter Sicht oder in überfüllten Abschnitten.
Wir fördern eine verantwortungsvolle Nutzung der Straße. Denken Sie daran, dass die Einhaltung der Verkehrsregeln und der Respekt vor anderen Verkehrsteilnehmern der Schlüssel zur Gewährleistung Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer um Sie herum ist. Wir möchten, dass Sie die Straßen lange sicher nutzen können.
Obwohl wir uns bemüht haben, alle notwendigen Informationen in diesen Artikel aufzunehmen, können wir nicht garantieren, dass wir keine relevanten Informationen übersehen haben oder dass zum Zeitpunkt des Lesens dieses Artikels neue Gesetze veröffentlicht wurden. Daher bitten wir Sie höflich, alle relevanten Richtlinien und Informationen zu überprüfen, die Sie während Ihres Radurlaubs benötigen könnten. Bitte beachten Sie, dass wir nicht für Bußgelder oder Strafen verantwortlich gemacht werden können, die aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen entstehen.
