Verkehrsregeln für Radfahrer auf Mallorca
Eine einfache Erklärung
Verkehrsregeln für Radfahrer auf Mallorca: Was Radfahrer wissen müssen
Mallorca hat eine lange und traditionsreiche Geschichte im Radsport, und im Gegensatz zu
vielen anderen Ländern haben wir das Glück, dass die einheimischen Autofahrer Radfahrer
im Allgemeinen respektieren.
Verkehrsregeln für Radfahrer auf Mallorca
Die Verkehrsregeln auf Mallorca können von denen in deinem Heimatland abweichen. Um sicherzustellen, dass du sicher und regelkonform unterwegs bist, findest du hier eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze und Vorschriften für Radfahrer in Spanien sowie die Sanktionen bei Verstößen.
1. Allgemeine Verpflichtungen
Wie alle Verkehrsteilnehmer müssen Radfahrer die Verkehrsregeln kennen und einhalten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
2. Nutzung von Mobiltelefonen oder Kopfhörern
Verbotene Nutzung während der Fahrt:
– Es ist strengstens verboten, ein Mobiltelefon zu benutzen.
– Kopfhörer, die an Geräte angeschlossen sind, sind ebenfalls untersagt, da sie das Hörvermögen einschränken und Ablenkungen verursachen.
Bußgeld: 200 €
3. Nutzung von Fahrradwegen
Es ist ratsam, aber nicht zwingend erforderlich, Fahrradwege zu benutzen, sofern vorhanden, insbesondere in der Stadt oder auf der Straße.
4. Promillegrenzen und Alkoholtests
Die Grenzwerte für den Blutalkoholspiegel gelten auch für Radfahrer:
– Maximal 0,5 g/l Blutalkohol oder 0,25 mg/l Atemalkohol.
– Radfahrer müssen sich einem Alkoholtest unterziehen, falls erforderlich.
Bußgelder: Zwischen 500 € und 1.000 €, je nach Promillehöhe.
5. Fahren zu zweit nebeneinander
Radfahrer dürfen zu zweit nebeneinander fahren.
Einschränkung:
In Kurven oder auf Strecken mit eingeschränkter Sicht müssen Radfahrer hintereinander fahren.
Bußgeld für ungeordnetes Fahren in der Stadt: 100 €
6. Beleuchtung und reflektierende Kleidung
Pflicht bei Dunkelheit oder an dunklen Orten:
Radfahrer müssen eine Beleuchtung vorne und hinten einschalten.
Keine Beleuchtung: 200 €
Reflektierende Kleidung:
Diese ist ebenfalls vorgeschrieben, damit andere Verkehrsteilnehmer den Radfahrer aus einer Entfernung von mindestens 150 Metern sehen können.
Bußgeld: 80 €
7. Vorrang von Fußgängern
Radfahrer müssen Fußgängern an Zebrastreifen und beim Abbiegen Vorrang gewähren, selbst wenn kein Überweg vorhanden ist.
Missachtung: 200 €
8. Vorfahrt von Radfahrern
Vorrang:
Radfahrer haben Vorrang vor Kraftfahrzeugen auf Fahrradstreifen, Radwegen oder markierten Seitenstreifen.
Einschränkung:
In anderen Situationen müssen Radfahrer die Vorfahrt gemäß den Vorschriften beachten.
Missachtung: 200 €
9. Gruppenfahrten
Radfahrer in Gruppen haben Vorrang an Kreisverkehren und Kreuzungen, wenn der erste Fahrer bereits eingefahren ist.
Gruppenleiter sollten sicherstellen, dass alle sicher einfahren.
Gefährliches Einfahren: 200 €
10. Beachtung von Ampeln
Alle Ampeln gelten auch für Radfahrer.
Missachtung: 150 € – 500 €
11. Fahrmanöver anzeigen
Alle Fahrmanöver, wie Abbiegen oder Spurwechsel, müssen durch Handzeichen angezeigt werden:
Rechter Arm: Horizontal auf Schulterhöhe ausstrecken.
Linker Arm: Im Winkel beugen.
Bußgeld bei Nichtanzeigen: 200 €
12. Helmpflicht
Pflicht: Auf offenen Straßen müssen alle Radfahrer einen zugelassenen Schutzhelm tragen.
Ausnahmen:
Lange Anstiege, medizinische Gründe oder extreme Hitze.
Bußgeld: 200 €
13. Fußgängerüberwege
Radfahrer müssen absteigen und zu Fuß gehen, wenn sie einen Fußgängerüberweg überqueren möchten.
Missachtung: 200 €
14. Fahren auf Gehwegen
Das Fahren auf Gehwegen ist verboten, außer bei ausgewiesenen Radwegen, die gemeinsam genutzt werden dürfen.
Bußgeld: 100 €
15. Fahren auf der rechten Seite
Radfahrer müssen so weit wie möglich rechts fahren und einen Sicherheitsabstand zum Bordstein oder geparkten Fahrzeugen einhalten.
Ungeordnete Gruppenfahrten: 100 €
Nicht rechts fahren: 100 €
16. Nutzung des Seitenstreifens
Auf Straßen mit Seitenstreifen müssen Radfahrer diesen nutzen, sofern vorhanden.
Ausnahme: Bei langen Abfahrten, wenn es sicher ist, darf dieser verlassen werden.
Bußgeld: 200 €
17. Warnung vor plötzlichem Bremsen
Es ist ratsam, aber nicht verpflichtend, vor plötzlichem Bremsen zu warnen.
Methode: Abwechselndes Bewegen des Arms von oben nach unten.
18. Mitnahme eines Beifahrers
Es darf nur ein Beifahrer bis zu 7 Jahren mitgenommen werden, und zwar auf einem zugelassenen Zusatzsitz, wenn der Fahrer volljährig ist.
Bußgeld bei falscher Mitnahme: 100 €
Mallorca-Fahrradshuttle – mehr als 300 fahrplanmäßige Fahrradbusse pro Jahr zum Start der Traumrouten; Mallorca Bicycle Rescue für den Fall, dass das Fahrrad oder der Körper schlapp machen; 365/24/7 private Flughafentransfers für Radfahrer und jetzt der Sa Calobra Express für PB-Versuche mit frischen Beinen.